Nachträgliche Korrektur von Gebrauchsmuster und Patent


❓Ist Ihr Gebrauchsmuster rechtssicher und würde daher eine Patentprüfung bestehen oder könnte jeder es im Rahmen eines Löschantrages löschen lassen?

❗️Wir zeigen Ihnen, wie Sie das zuverlässig selbst feststellen und wie Sie eine Anmeldung auch nachträglich noch korrigieren bzw. verbessern können.

❗️Auch eine Patentanmeldung kann noch nachträglich korrigiert/verbessert werden – wir zeigen Ihnen wie.


Wir sind uns sicher, dass wir Ihnen mit unserer einzigartigen Online-Anleitung sehr viel Neues zeigen und Ihnen damit signifikant weiterhelfen können, auch wenn Sie bereits über Erfahrungen beim Anmelden von Schutzrechten verfügen! Dies hilft Ihnen bei Ihren zukünftigen Anmeldungen ohne Patentanwalt und auch beim Erkennen von Fehlern in vergangenen Anmeldungen und der entsprechenden Korrektur bzw. Verbesserung.




ERFINDER A BIS Z

Einzigartiges Patentanwalts-Know-How für Ihren “Do it yourself”-Weg

Tiefgehendes Spezialwissen: Einzig bei uns erfahren Sie im Detail, was es mit dem entscheidenden Kriterium “erfinderisch” auf sich hat und wie dieses bei einer Patentprüfung beurteilt wird. Sie können mit Hilfe unserer Anleitung eine Patentprüfung vorab selbst zuverlässig simulieren. Dieses “patentanwaltliche Spezialwissen” offenbart Ihnen sonst niemand. Private Erfinder haben sich dieses Wissen in jahrelangen Recherchen und durch eigene Erfahrungen selbst erarbeitet und daraus eine laiengerechte Anleitung gemacht – das ERFINDER A BIS Z.

Auch ein Gebrauchsmuster muss “patentfähig” sein: Bitte bedenken Sie, dass ein Gebrauchsmuster bei formaler Korrektheit der Anmeldung zwar sofort in die Gebrauchsmusterrolle eingetragen wird, dass es Ihnen aber im Falle eines Löschungsantrages seitens Dritter keinerlei Rechtssicherheit bietet, sondern im Gegenteil sogar finanzielle Risiken in sich birgt, falls Ihr eingetragenes Gebrauchsmuster die im Rahmen des Löschungsantrages stattfindende “Patentprüfung” nicht übersteht. Wirklich Sinn macht eine Gebrauchsmusteranmeldung also einzig dann, wenn die angemeldete Idee auch patentierbar ist. Die Rechtspraxis hat ergeben, dass es keine qualitativen Unterschiede bei den Anforderungen an ein Gebrauchsmuster gegenüber denen bei einem Patent gibt.

Fehler in bestehenden Anmeldungen nachträglich korrigieren: Wenn Sie aufgrund unserer Anleitung realisieren, dass Sie bei einer Anmeldung Fehler gemacht haben, dann können Sie diese innerhalb eines gewissen Rahmens sogar noch nachträglich korrigieren. Sowohl beim Gebrauchsmuster als auch beim Patent. Wie Sie inhaltlich und formal dabei vorgehen müssen, erläutern wir im Detail.

Künftig alles selbst machen und Fehler vermeiden: Nach dem Durcharbeiten unseres ERFINDER A BIS Z werden Sie in der Lage sein, Ihre zukünftigen Idee(n) selbst zuverlässig auf ihre Tauglichkeit zu überprüfen, die vorgesehene dingliche Ausgestaltung nötigenfalls noch entsprechend anzupassen und eine erfolgversprechende, inhaltlich geeignete und formal korrekte Anmeldung zum Patent oder Gebrauchsmuster vorzunehmen.

Patentanwalt ganz einsparen oder zumindest Kosten senken: Falls Sie bisher auf die teuren Dienste eines Patentanwaltes zurückgegriffen haben und, können Sie zukünftig also entweder ganz auf diese Hilfe verzichten oder zumindest untaugliche Projekte von vornherein als solche identifizieren und erst gar keine Kosten zu verursachen. Zudem können Sie, falls Sie auch zukünftig patentanwaltliche Dienste in Anspruch nehmen möchten, durch umfangreichere und geeignetere Vor-Arbeiten einen guten Teil der anwaltlichen Gebühren einsparen.

Zukünftig mehr und bessere Ideen entwickeln: Last but not least werden Sie durch das erhaltene hochspezifische und in dieser Form sonst nirgendwo angebotene Know-How künftig einen viel besseren Blick für mögliche kleine Erfindungen im Alltag bekommen und ganz nebenher im Kopf permanent neue Möglichkeiten durchspielen, viele davon wieder verwerfen und dabei aber die tauglichen Ideen zuverlässig erkennen und weiterverfolgen.


Bitte sehen Sie sich über das Menü auf unserer Website mal etwas um. Für Einsteiger in die Materie stellen wir eine Einführung in 5 Abschnitten zur Verfügung. Oder gehen Sie direkt in die vollständige Anleitung:


ERFINDER A BIS Z

✔️ Sofort loslegen – Bezahlung erst in einigen Tagen!

✔️ Zeitlich unbegrenzter Zugang für nur einmalig 47,- Euro!

✔️ Einzigartiges Patentanwalts-Know-How – nirgendwo sonst zu finden!

✔️ Laiengerecht erklärt – für Einsteiger wie Fortgeschrittene gleichermaßen hilfreich!

Anrede:
Vorname:
Nachname:
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PLZ:
Ort:
Email:
  Widerrufsbelehrung:
Ich verlange ausdruecklich, dass Sie mit der in Auftrag gegebenen Gewährung des Zuganges zum ERFINDER A BIS Z sofort, also vor Ablauf der Widerrufsfrist, beginnen. Ich weiss, dass mein Widerrufsrecht damit erlischt.

 Ich habe die Widerrufsbelehrung gelesen!

 

Einmalig 47,- Euro auf Rechnung für zeitlich unbegrenzten Zugang. Sofortige Freischaltung.
Rechnungsstellung erfolgt ohne Ausweis der Umsatzsteuer, gemäß §19 UStG.