Das ERFINDER A BIS Z – unsere einzigartige Online-Anleitung – erklärt Ihnen nicht nur den formalen Anmeldevorgang von Patenten und Gebrauchsmustern,

Patente und Gebrauchsmuster ohne Patentanwalt anmelden, korrigieren und vermarkten
Lernen Sie, wie Sie mit einer ohne Patantanwalt erstellten und nur insgesamt 410,- Euro Amtsgebühren kostenden Patentanmeldung eine Patentprüfung bestehen und ein Patent beim Deutschen Patentamt erhalten, beziehungsweise wie Sie für sogar nur 40.- Euro ein Gebrauchsmuster anmelden, welches einem eventuellen Löschantrag standhält und daher, obwohl es ungeprüft erteilt wird, die gleiche Schutzwirkung hat wie ein geprüftes Patent! Lassen Sie sich von uns ein in dieser Form sonst nirgendwo angebotenes hochspezifisches Patentanwalts-Know-How laiengerecht erklären!
Das ERFINDER A BIS Z – unsere einzigartige Online-Anleitung – erklärt Ihnen nicht nur den formalen Anmeldevorgang von Patenten und Gebrauchsmustern,
Gebrauchsmuster: Ein Gebrauchsmuster ist ein beim Deutschen Patentamt anzumeldendes Schutzrecht. Die Schutzwirkung besteht darin, dem Eigner das alleinige Recht auf die
Dinglich-technische Vorrichtungen: Per Gebrauchsmuster können nur dinglich-technische Vorrichtungen geschützt werden. Im weitesten Sinne also irgendeine Apparatur beziehungsweise Anordnung von Bauteilen.
Wann erhält man ein Gebrauchsmuster oder Patent? Ein eingetragenes Gebrauchsmuster ist nur dann rechtssicher (man erhält den Eintrag ja wie
Ein einfaches 3-seitiges Formular: Wenn Sie eine Idee als Gebrauchsmuster beim Patentamt anmelden wollen, hat dies mit diesem Formular zu erfolgen.
Geheimhaltung: Insbesondere beachten sollte man als Erfinder, dass man seine Erfindung geheimhalten muss bis man ein Schutzrecht (Gebrauchsmuster, Patent) beantragt