Das ERFINDER A BIS Z – unsere einzigartige Online-Anleitung – erklärt Ihnen nicht nur den formalen Anmeldevorgang von Patenten und Gebrauchsmustern,
Werden Sie Ihr eigener Patentanwalt! Eine einzigartige Onlineanleitung!
Wir zeigen Ihnen, wie Sie ohne Patentanwalt für nur 40 Euro Amtsgebühren eine dingliche Erfindung, also etwas das man anfassen kann, für 10 Jahre per Gebrauchsmuster schützen oder für insgesamt 410 Euro Amtsgebühren sogar für 20 Jahre per Patent.
Dabei erläutern wir Ihnen nicht nur die Formalien der Anmeldung und wie Sie beispielsweise bei der Neuheitsrecherche vorgehen müssen, so wie es bei anderen Webangeboten und in Büchern der Fall ist, sondern Sie lernen zudem, was es mit dem wichtigsten und komplexesten Schutzkriterium namens "erfinderischer Schritt" auf sich hat. Wir zeigen Ihnen eine einzigartige Schritt-für-Schritt Vorgehensweise, mit der Sie Ihre Idee zuverlässig auf diese entscheidende Eigenschaft hin überprüfen und die dingliche Ausgestaltung der erfundenen Vorrichtung nötigenfalls noch anpassen können. Sie erfahren, wie Sie eine Art simulierte Patentprüfung anhand der Regularien für Patentprüfer durchführen und Ihre Anmeldung damit auf das Bestehen der Patentprüfung (bei einer Patentanmeldung) beziehungsweise auf das Überstehen eines Löschantrages durch Dritte (bei einem ohne inhaltliche Prüfung entstandenen und daher anfechtbaren Gebrauchsmusterschutz) ausrichten können - so wie Patentanwälte es ebenfalls tun.
Das Ergebnis unserer Anleitung ist eine von Ihnen in geeigneter Weise formulierte Schutzschrift, damit eine dauerhafte Schutzwirkung tatsächlich eintritt, wahlweise per Patent oder Gebrauchsmuster. Dieses Spezialwissen mit tiefen Einblicken in das Patentwesen finden Sie in laiengerechter Aufbereitung exklusiv nur bei uns!
EINFÜHRUNG TEIL 1 – Gebrauchsmuster und Patent
Gebrauchsmuster: Ein Gebrauchsmuster ist ein beim Deutschen Patentamt anzumeldendes Schutzrecht. Die Schutzwirkung besteht darin, dem Eigner das alleinige Recht auf die
EINFÜHRUNG TEIL 2 – Was kann geschützt werden?
Dinglich-technische Vorrichtungen: Per Gebrauchsmuster können nur dinglich-technische Vorrichtungen geschützt werden. Im weitesten Sinne also irgendeine Apparatur beziehungsweise Anordnung von Bauteilen.
EINFÜHRUNG TEIL 3 – Schutzvoraussetzungen
Wann erhält man ein Gebrauchsmuster oder Patent? Ein eingetragenes Gebrauchsmuster ist nur dann rechtssicher (man erhält den Eintrag ja wie
EINFÜHRUNG TEIL 4 – Die Anmeldung beim Amt
Ein einfaches 3-seitiges Formular: Wenn Sie eine Idee als Gebrauchsmuster beim Patentamt anmelden wollen, hat dies mit diesem Formular zu erfolgen.
EINFÜHRUNG TEIL 5 – Was muss beachtet werden?
Geheimhaltung: Insbesondere beachten sollte man als Erfinder, dass man seine Erfindung geheimhalten muss bis man ein Schutzrecht (Gebrauchsmuster, Patent) beantragt