Das ERFINDER A BIS Z – unsere einzigartige Online-Anleitung – erklärt Ihnen nicht nur den formalen Anmeldevorgang von Patenten und Gebrauchsmustern,
Kategorie: Allgemein
EINFÜHRUNG TEIL 1 – Gebrauchsmuster und Patent
Gebrauchsmuster: Ein Gebrauchsmuster ist ein beim Deutschen Patentamt anzumeldendes Schutzrecht. Die Schutzwirkung besteht darin, dem Eigner das alleinige Recht auf die
EINFÜHRUNG TEIL 2 – Was kann geschützt werden?
Dinglich-technische Vorrichtungen: Per Gebrauchsmuster können nur dinglich-technische Vorrichtungen geschützt werden. Im weitesten Sinne also irgendeine Apparatur beziehungsweise Anordnung von Bauteilen.
EINFÜHRUNG TEIL 3 – Schutzvoraussetzungen
Wann erhält man ein Gebrauchsmuster oder Patent? Ein eingetragenes Gebrauchsmuster ist nur dann rechtssicher (man erhält den Eintrag ja wie
EINFÜHRUNG TEIL 4 – Die Anmeldung beim Amt
Ein einfaches 3-seitiges Formular: Wenn Sie eine Idee als Gebrauchsmuster beim Patentamt anmelden wollen, hat dies mit diesem Formular zu erfolgen.
EINFÜHRUNG TEIL 5 – Was muss beachtet werden?
Geheimhaltung: Insbesondere beachten sollte man als Erfinder, dass man seine Erfindung geheimhalten muss bis man ein Schutzrecht (Gebrauchsmuster, Patent) beantragt