Das ERFINDER A BIS Z – unsere einzigartige Online-Anleitung – erklärt Ihnen nicht nur den formalen Anmeldevorgang von Patenten und Gebrauchsmustern,
Zufriedene Leser Seit 2017!
Eine einzigartige Online-Anleitung! Werden Sie Ihr eigener Patentanwalt!
Lernen Sie, wie Sie mit einer selbst erstellten Patentanmeldung die Patentprüfung bestehen und ein Patent erhalten. Gesamtkosten nur 410 Euro Amtsgebühren. Erst nach 2 Jahren entstehen für die Verlängerung der Schutzdauer weitere Kosten in Höhe von 70 Euro, die danach jährlich ansteigen.
Für sogar nur insgesamt 40 Euro inklusive der ersten drei Jahre Schutzdauer können Sie auch ein Gebrauchsmuster anmelden, das letztlich die gleiche Schutzwirkung wie ein Patent hat, aber nur 10 statt 20 Jahre lang aufrechterhalten werden kann. Dank unserer Anleitung gelingt Ihnen diese Gebrauchsmusteranmeldung so, dass das generell ungeprüft vergebene Gebrauchsmuster NICHT – wie es sonst bei fast allen privat angemeldeten Gebrauchsmustern der Fall ist – durch einen Löschantrag seitens Dritter jederzeit wieder gelöscht werden kann.
Holen Sie sich das einzigartige und nur hier erhältliche laiengerecht aufbereitete Patentanwalts-Know-How, das Ihnen sogar eine Vorgehensweise zeigt, wie man eine Patentprüfung vorab simuliert, um die Anmeldung nötigenfalls noch abzuändern.
Unsere Anleitung versetzt sie also in die Lage, zu den reinen (erstaunlich günstigen) Amtsgebühren, ohne die hohen Patentanwaltskosten, einen wirksamen Rechtschutz für dingliche Erfindungen zu erhalten.
Und das Beste: Sie können bereits in einer Minute und OHNE VORABBEZAHLUNG beginnen. Wir gewähren Ihnen sofort den Zugang zur Online-Anleitung, für die Sie dann erst in den kommenden Tagen bezahlen. Mit schlechten Inhalten könnten wir unseren Lesern ein solches Angebot wohl kaum seit 2017 machen! 😎
EINFÜHRUNG TEIL 1 – Gebrauchsmuster und Patent
Gebrauchsmuster: Ein Gebrauchsmuster ist ein beim Deutschen Patentamt anzumeldendes Schutzrecht. Die Schutzwirkung besteht darin, dem Eigner das alleinige Recht auf die
EINFÜHRUNG TEIL 2 – Was kann geschützt werden?
Dinglich-technische Vorrichtungen: Per Gebrauchsmuster können nur dinglich-technische Vorrichtungen geschützt werden. Im weitesten Sinne also irgendeine Apparatur beziehungsweise Anordnung von Bauteilen.
EINFÜHRUNG TEIL 3 – Schutzvoraussetzungen
Wann erhält man ein Gebrauchsmuster oder Patent? Ein eingetragenes Gebrauchsmuster ist nur dann rechtssicher (man erhält den Eintrag ja wie
EINFÜHRUNG TEIL 4 – Die Anmeldung beim Amt
Ein einfaches 3-seitiges Formular: Wenn Sie eine Idee als Gebrauchsmuster beim Patentamt anmelden wollen, hat dies mit diesem Formular zu erfolgen.
EINFÜHRUNG TEIL 5 – Was muss beachtet werden?
Geheimhaltung: Insbesondere beachten sollte man als Erfinder, dass man seine Erfindung geheimhalten muss bis man ein Schutzrecht (Gebrauchsmuster, Patent) beantragt